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Einkommensteuerdurchführungsverordnung 2000 | Bund
EStDV (VZ 2004): § 10a Bemessung der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung bei nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige vor dem 21. Juni 1948 angeschafft oder hergestellt hat
Rechtsstand: 31.12.2004