§ 35a [Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen]
Einkommensteuergesetz (VZ 2007) | Bund
EStG (VZ 2007): § 35a [Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen]
Rechtsstand: 31.12.2007