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41
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- BeckOGK | UmwG § 17 Rn. 0-98
- BeckOK EStG, 23. Edition
- BeckOK Insolvenzrecht, 41. Edition
- Beuthien, Genossenschaftsgesetz, 16. A. 2018
- Habersack/Drinhausen, SE-Recht, 4. A. 2025
- Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 6. A. 2024
- Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, 49. EL Oktober 2025
- Manz/Mayer/Schröder, SE, 3. A. 2019
- Münchener Kommentar zum AktG, 6. A. 2025
- Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, Genossenschaftsgesetz, 4. A. 2012
- Schmidt, EStG, 44. A. 2025
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874
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- Außensteuerrecht
- Belegschaftsaktien
- Beschränkte Steuerpflicht
- Beteiligungen
- Betriebsstättenbesteuerung
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- Beweislast
- Bürgschaft
- Darlehen
- Einbringungsgeborene Anteile
- Einkünfte
- Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG
- Einlagen
- Einnahmenüberschussrechnung iSd § 4 Abs. 3 EStG
- Erbauseinandersetzung (Ertragsteuerrecht)
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
- Fusions-Richtlinie
- Gesellschaftsauflösung
- Gründung von Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Kapitalherabsetzung
- Negative Einkünfte mit Auslandsbezug
- Nießbrauch
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Privatvermögen
- Spaltung
- Stifter
- Stiftung
- Verdeckte Einlagen
- Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften
- Vermögensübertragung
- Verschmelzung
- Vorweggenommene Erbfolge
- Wagniskapital
- Wegzugsbesteuerung
- Wesentliche Beteiligung (§ 17 EStG)
- schließen...
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Engl, Formularbuch Umwandlungen
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Teil B. Spaltung von Kapitalgesellschaften
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B. 1 Abspaltung von GmbH auf GmbH zur Neugründung
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B. Grundsätzliche Anmerkungen
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VI. Ertragsteuern
- 1. Allgemeines
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2. Voraussetzungen für Erfolgsneutralität
- a) Teilbetriebseigenschaft gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UmwStG
- b) Keine Veräußerung an außenstehende Personen im Rahmen des Vollzugs der Spaltung (§ 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG)
- c) Keine Veräußerung von mehr als 20% der Anteile innerhalb von fünf Jahren nach Durchführung der Spaltung (§ 15 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG)
- d) „Schädliche“ Veräußerung
- e) Fünfjährige Vorbesitzzeit bei Trennung von Gesellschafterstämmen
- f) Vermögensübergang von Körperschaften auf dem Gebiet der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums
- 3. Ausgleichszahlungen
- 4. Beschränkt steuerpflichtige Gesellschafter
- 5. Steuerverstrickung auf Gesellschafterebene
- 6. AfA nach Aufspaltung/Abspaltung bei der Übernehmerin
- 7. Steuerliche Rückwirkung
- 8. Verlust bzw. Verringerung von verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag der übertragenden Gesellschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer)
- 9. Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos
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VI. Ertragsteuern
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B. Grundsätzliche Anmerkungen
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B. 1 Abspaltung von GmbH auf GmbH zur Neugründung
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Teil B. Spaltung von Kapitalgesellschaften
Siehe auch ...
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