![]() | Hamm/Lohberger, Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger |
![]() | I. Grenzen zulässiger Strafverteidigung |
![]() | C. Grenzen zulässiger Verteidigung in Rechtsprechung und Lehre |
![]() | 1. Kontakt mit dem Mandanten |
![]() | 2. Kontakt mit anderen Personen |
![]() | 3. Kontakt mit sächlichen Beweismitteln |
![]() | 4. Handeln im Verfahren |
![]() | a) Benennung eines zur Unwahrheit entschlossenen Zeugen |
![]() | b) Nichteinschreiten gegen eine falsche Zeugenaussage |
![]() | c) Suggestivfragen mit dem Ziel einer falschen Aussage |
![]() | d) Fangfragen mit dem Ziel der Verwirrung des Zeugen |
![]() | e) Angriffe auf die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen, der nach dem Wissen des Verteidigers wahrheitsgemäß aussagt |
![]() | f) Beweisanträge zur Prozeßverschleppung |
![]() | g) Aussetzungsanträge in der Hoffnung auf Verlust von entscheidenden Beweismitteln |
![]() | h) Vortrag von abwegigen Rechtsansichten |
![]() | i) Behauptung von Tatsachen, die nach Überzeugung des Verteidigers unwahr sind |
![]() | j) Herausforderung von Fehlern des Gerichts, um die Revision der Entscheidung zu erreichen |
![]() | k) Antrag auf Freispruch des nach Überzeugung des Verteidigers „schuldigen“ Angeklagten, wenn Zweifel am Ergebnis der Beweisaufnahme bestehen |
![]() | l) Antrag auf Freispruch des „schuldigen“ Angeklagten, wenn er nach der Überzeugung des Verteidigers überführt wurde |
![]() | m) Einlegen aussichtsloser Rechtsmittel ausschließlich zum Zeitgewinn |
![]() | n) Rügen von Verfahrensverstößen, die sich zwar aus dem Protokoll ergeben, in Wirklichkeit aber nicht geschehen sind |





