(aa) Alltägliche Kommunikation. So ergibt sich klar, dass es dem Verteidiger nicht verwehrt sein kann, mit allen Personen Verbindung aufzunehmen, die für die Verteidigung von Bedeutung sein können (dass dabei besondere Vorsicht am Platze ist, versteht sich), (vgl. dazu Weihrauch, Rdnr.