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13 a. Verteidigerbestellung, Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft

An die Staatsanwaltschaft . . . . . . Düsseldorf, den 19. 5. 2008 In dem Ermittlungsverfahren gegen Herrn A. E. – Aktenzeichen – bestelle ich mich unter Vorlage der beigefügten Vollmachtsurkunde zum Verteidiger des Herrn E. Ich habe gegen den Haftbefehl vom . . . . . . mündliche Haftprüfung beantragt. Es wird beantragt, unverzüglich Akteneinsicht 1 zu erteilen. Ich weise ausdrücklich auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (StV 2001, 201), des Bundesverfassungsgerichts (StV 1994, 465 sowie NStZ 2006, 459) und des Kammergerichts (StV 1994, 318, 319) sowie die Entscheidungen des OLG Frankfurt/Main (StV 1993, 292) und LG Magdeburg (StV 2004, 327) hin. Diesen Entscheidungen folgend hat der Beschuldigte über seinen Verteidiger ein unbedingtes Akteneinsichtsrecht bezüglich aller Tatsachen und Beweismittel,

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