B. Der Vollzug der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt gem. § 38 StGB und der Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt gem. §§ 63, 64 StGB
B. Der Vollzug der Freiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt gem. § 38 StGB und der Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt gem. §§ 63, 64 StGB