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Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger
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I. Grenzen zulässiger Strafverteidigung
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C. Grenzen zulässiger Verteidigung in Rechtsprechung und Lehre
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2. Kontakt mit anderen Personen
- a) Einflussnahme auf Strafantragsberechtigte, keinen Strafantrag zu stellen bzw. ihn zurückzuziehen
- b) Einflussnahme auf die nach §§ 52, 53 bzw. 55 StPO zur Verweigerung von Zeugnis bzw. Auskunft Berechtigten, dieses Recht auszuüben
- d) Kontakt des Verteidigers mit dem Mitbeschuldigten seines Mandanten
- e) Einbindung weiterer Personen in die Berufstätigkeit des Verteidigers
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2. Kontakt mit anderen Personen
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C. Grenzen zulässiger Verteidigung in Rechtsprechung und Lehre
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I. Grenzen zulässiger Strafverteidigung