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Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger
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III. Der Verteidiger im Ermittlungsverfahren
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C. Akteneinsicht und Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten
- 1. Antrag auf Akteneinsicht (§ 147 StPO)
- 2. Schriftverkehr mit dem inhaftierten Mandanten/Verteidigerpost (§ 148 StPO)
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C. Akteneinsicht und Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten
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III. Der Verteidiger im Ermittlungsverfahren