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Beck'sches Formularbuch für den Strafverteidiger
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III. Der Verteidiger im Ermittlungsverfahren
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D. Anwesenheit des Verteidigers bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- 1. Anwesenheit bei Vernehmungen des Beschuldigten (§ 168c Abs. 1 und 5, § 163a Abs. 3 StPO), von Mitbeschuldigten, Zeugen und Sachverständigen (§ 168c Abs. 2 und 5 StPO)
- 2. Anwesenheit bei richterlicher Augenscheinseinnahme (§ 168d Abs. 1 StPO)
- 3. Anwesenheit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen (§§ 94 ff., 102 ff. StPO)
- 4. Antrag auf Zeugenvernehmung (§§ 136 Abs. 1 S. 3, 163a StPO)
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D. Anwesenheit des Verteidigers bei Strafverfolgungsmaßnahmen
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III. Der Verteidiger im Ermittlungsverfahren