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Beck’sches Formularbuch Aktienrecht, Lorz/Pfisterer/Gerber
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N. Bedingte Kapitalerhöhung
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III. Bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und Genussrechte(§§ 192 Abs. 2 Nr. 1, 221 AktG)
- 1. Einberufung der Hauptversammlung (Auszug)
- 2. Beschluss der Hauptversammlung (Auszug aus der Niederschrift)
- 3. Notarielle Satzungsbescheinigung
- 4. Berechnung der durch die Ausgabe der Bezugsaktien voraussichtlich entstehenden Kosten
- 5. Anmeldung des Beschlusses über die bedingte Kapitalerhöhung zum Handelsregister
- 6. Beschluss des Vorstands über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen (Niederschrift über den Beschluss)
- 7. Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats (Niederschrift über den Beschluss)
- 8. Hinterlegung des Hauptversammlungsbeschlusses und der Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen beim Handelsregister gemäß § 221 Abs. 2 S. 2 AktG
- 9. Bekanntmachung des Hinweises auf den Hauptversammlungsbeschluss und die Erklärung über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG
- 10. Bekanntmachung des Bezugsangebotes des Kreditinstituts bezüglich der Wandelschuldverschreibung gemäß §§ 221 Abs. 4 S. 2, 186 Abs. 5 S. 2 AktG
- 11. Umtauscherklärung auf Bezugsaktien gemäß § 198 AktG
- 12. Beschluss des Aufsichtsrats über die Anpassung der Satzung
- 13. Verzeichnis der Personen, die das Umtauschrecht ausgeübt haben (§ 201 Abs. 2 AktG)
- 14. Notarielle Satzungsbescheinigung
- 15. Handelsregisteranmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien
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III. Bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen und Genussrechte(§§ 192 Abs. 2 Nr. 1, 221 AktG)
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N. Bedingte Kapitalerhöhung