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Janeczek/Roth, Verkehrsrecht
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Teil 8: Verwaltungsrecht
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§ 20 Abschleppfälle
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B. Rechtliche Einordnung und Rechtsgrundlagen
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II. Polizeiliche Maßnahme
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4. Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs
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b) Befugnisnorm
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bb) Sicherstellung, Zwangsmaßnahme oder unmittelbare Ausführung bei Abwesenheit des Fahrzeugführers bzw. -halters
- (1) Abschleppen bzw. Versetzen nach persönlichem Wegfahrgebot
- (2) Abschleppen bzw. Versetzen ohne vorausgehendes Wegfahrgebot
- (3) Abschleppen bzw. Versetzen bei Verkehrszeichen
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bb) Sicherstellung, Zwangsmaßnahme oder unmittelbare Ausführung bei Abwesenheit des Fahrzeugführers bzw. -halters
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b) Befugnisnorm
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4. Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs
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II. Polizeiliche Maßnahme
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B. Rechtliche Einordnung und Rechtsgrundlagen
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§ 20 Abschleppfälle
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Teil 8: Verwaltungsrecht