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Janeczek/Roth, Verkehrsrecht
Teil 8: Verwaltungsrecht
§ 20 Abschleppfälle
B. Rechtliche Einordnung und Rechtsgrundlagen
II. Polizeiliche Maßnahme
4. Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs
b) Befugnisnorm
bb) Sicherstellung, Zwangsmaßnahme oder unmittelbare Ausführung bei Abwesenheit des Fahrzeugführers bzw. -halters
(1) Abschleppen bzw. Versetzen nach persönlichem Wegfahrgebot
(2) Abschleppen bzw. Versetzen ohne vorausgehendes Wegfahrgebot
(3) Abschleppen bzw. Versetzen bei Verkehrszeichen
Janeczek/Roth, Verkehrsrecht
(3) Abschleppen bzw. Versetzen bei Verkehrszeichen
Felix Koehl/Marlene Werner in Janeczek/Roth, Verkehrsrecht | §20 Abschleppfälle Rn. 31-37 | 5. Auflage 2022
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