-
Tanck/Uricher, Erbrecht
-
§ 12 Die Abwicklung des Mandates in Erbsachen
-
B. Die Annahme des erbrechtlichen Mandates
-
II. Sachverhaltsaufnahme
-
2. Die Sachverhaltsaufnahme im Einzelnen
-
b) Erfassen des Vermögens/des Nachlasses
- aa) Aktueller Vermögens-/Nachlassbestand
- bb) Fiktives Vermögen/fiktiver Nachlass, Vorempfänge
-
b) Erfassen des Vermögens/des Nachlasses
-
2. Die Sachverhaltsaufnahme im Einzelnen
-
II. Sachverhaltsaufnahme
-
B. Die Annahme des erbrechtlichen Mandates
-
§ 12 Die Abwicklung des Mandates in Erbsachen