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Tanck/Uricher, Erbrecht
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§ 12 Die Abwicklung des Mandates in Erbsachen
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E. Tätigkeitsverbote und Mehrheit von Mandanten/Interessenkollision
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II. Typische Fallkonstellationen zur Interessenkollision
- 1. Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch eine Erbengemeinschaft
- 2. Vertretung mehrere Pflichtteilsberechtigter
- 3. Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftliche Testamentes bzw Ehegattenerbvertrages
- 4. Beratung der Parteien eines Übergabevertrages
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II. Typische Fallkonstellationen zur Interessenkollision
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E. Tätigkeitsverbote und Mehrheit von Mandanten/Interessenkollision
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§ 12 Die Abwicklung des Mandates in Erbsachen