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Tanck/Uricher, Erbrecht
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§ 2 Vermächtnis
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A. Vermächtnis
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III. Verfügungen des gebundenen Erblassers (§ 2288 BGB)
- 1. Schutz des Vertragsvermächtnisnehmers
- 2. Gläubiger und Schuldner des Anspruchs, Verjährung
- 3. Prozessuales
- 4. Vorläufige Sicherung des Anspruchs
- 5. Klage bei Beeinträchtigung des Vermächtnisnehmers
- 6. Beeinträchtigungen durch den durch gemeinschaftliches Testament gebundenen Erblasser
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III. Verfügungen des gebundenen Erblassers (§ 2288 BGB)
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A. Vermächtnis
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§ 2 Vermächtnis