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Tanck/Uricher, Erbrecht
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§ 4 Pflichtteilsrecht
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E. Geltendmachung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs (ohne lebzeitige Vorempfänge)
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IV. Aufforderung zur Zahlung des Pflichtteils
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2. Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Vermögensgegenstände und Schulden
- a) Anzusetzende Vermögensgegenstände und Schulden
- b) Nicht anzusetzende Vermögensgegenstände und Schulden
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2. Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Vermögensgegenstände und Schulden
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IV. Aufforderung zur Zahlung des Pflichtteils
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E. Geltendmachung des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs (ohne lebzeitige Vorempfänge)
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§ 4 Pflichtteilsrecht