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Tanck/Uricher, Erbrecht
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§ 8 Erbverzicht
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A. Allgemeines
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IV. Formale Gesichtspunkte – Abschlussmodalitäten
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2. Vertretung
- a) rechtsgeschäftliche Vertretung des Erblassers
- b) Vertretung geschäftsunfähiger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Erblasser
- c) Vertretung des Verzichtenden
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2. Vertretung
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IV. Formale Gesichtspunkte – Abschlussmodalitäten
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A. Allgemeines
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§ 8 Erbverzicht