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Tanck/Uricher, Erbrecht
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§ 9 Nachlasspflegschaft und ‑verwaltung
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D. Der Nachlasspfleger
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I. Aufgaben des Nachlasspflegers
- 1. Inbesitznahme, Bestandsaufnahme
- 2. Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses
- 3. Finanzamt
- 4. Pflichten des Nachlasspflegers in Bezug auf Konten
- 5. Eidesstattliche Versicherung
- 6. Gläubigerauskunft gem. § 2012 BGB
- 7. Das Gläubigeraufgebot gem. § 991 ZPO
- 8. Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO
- 9. Dürftige Nachlässe
- 10. Sozialversicherungsträger
- 11. Grundstücke
- 12. Bezahlung der Nachlassverbindlichkeiten
- 13. Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- 14. Annahme von dem Erblasser zugefallenen Erbschaften
- 15. Jahres- und Schlussrechnung des Nachlasses, Jahres- und Schlussbericht
- 16. Vertretung und Prozessführung
- 17. Absicherung durch Haftpflichtversicherung
- II. Nichtzuständigkeit des Nachlasspflegers
- III. Erbenermittlung
- IV. Nachlasspfleger und Erben
- V. Nachlasspfleger im Umgang mit Gläubigern
- VI. Kein Anspruch auf Entlassung
- VII. Vergütung des Nachlasspflegers
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I. Aufgaben des Nachlasspflegers
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D. Der Nachlasspfleger
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§ 9 Nachlasspflegschaft und ‑verwaltung