-
Uricher, Erbrecht
-
§ 5 Testamentsvollstreckung
-
C. Die praktische Abwicklung einer Testamentsvollstreckung
-
VII. Die Verwaltung und Verfügungen des Testamentsvollstreckers über den Nachlass sowie Vereinbarungen mit der Erbengemeinschaft
-
4. Die Verpflichtungsbefugnis nach § 2206 Abs. 1 BGB
- a) Allgemeines
- b) Die Verpflichtung des Erben zur Einwilligung gem. § 2206 Abs. 2 BGB
-
4. Die Verpflichtungsbefugnis nach § 2206 Abs. 1 BGB
-
VII. Die Verwaltung und Verfügungen des Testamentsvollstreckers über den Nachlass sowie Vereinbarungen mit der Erbengemeinschaft
-
C. Die praktische Abwicklung einer Testamentsvollstreckung
-
§ 5 Testamentsvollstreckung