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Tanck/Krug/Süß, Anwaltformulare Testamente
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§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung
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B. Sonderfälle
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IX. Internationales Güterrecht
- 1. Bedeutung
- 2. Anknüpfung des Güterstatuts nach der EuGüVO
- 3. Güterrechtliche Rechtswahl
- 4. Objektive Anknüpfung des Güterstatuts bei Eheschließung nach dem 9.4.1983 und vor dem 29.1.2019
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IX. Internationales Güterrecht
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B. Sonderfälle
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§ 26 Testamente und Erbverträge mit Auslandsberührung