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Tanck/Krug/Süß, Anwaltformulare Testamente
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§ 8 Testierfähigkeit
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B. Feststellung der Testierunfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
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II. Feststellung der Testierunfähigkeit
- 1. Postume Begutachtung
- 2. Parteivortrag
- 3. Ermittlungen durch das Gericht
- 4. Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit
- 5. Begutachtung durch gerichtliche Beauftragung
- 6. Überprüfung des Sachverständigengutachtens
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II. Feststellung der Testierunfähigkeit
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B. Feststellung der Testierunfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
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§ 8 Testierfähigkeit