-
Roglmeier/Sikora/Krug, Anwaltformulare Testamente
-
Teil I: Grundlagen der Testamentsgestaltung
-
§ 12 Grundlagen des internationalen Rechts
-
C. Besondere Konstellationen
-
V. Internationales Ehegüterrecht
-
2. Anwendbares Normenregime
-
a) Eheschließung, Begründung von Lebenspartnerschaften oder Rechtswahl in Bezug auf das Güterstatut seit dem 29.1.2019
-
aa) Geltungsbereich der EuGüVO
-
(1) Objektive Anknüpfung
-
(a) Anknüpfungsleiter des Art. 26 Abs. 1 EuGüVO
- (aa) Erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt der Ehegatten nach der Eheschließung
- (bb) Gemeinsame Staatsangehörigkeit der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung
- (cc) Recht der sonstigen gemeinsamen engsten Verbindung
-
(a) Anknüpfungsleiter des Art. 26 Abs. 1 EuGüVO
-
(1) Objektive Anknüpfung
-
aa) Geltungsbereich der EuGüVO
-
a) Eheschließung, Begründung von Lebenspartnerschaften oder Rechtswahl in Bezug auf das Güterstatut seit dem 29.1.2019
-
2. Anwendbares Normenregime
-
V. Internationales Ehegüterrecht
-
C. Besondere Konstellationen
-
§ 12 Grundlagen des internationalen Rechts
-
Teil I: Grundlagen der Testamentsgestaltung