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Vertragsformulare PREMIUM
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9. Handelsrecht
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9.6 Handelsvertreter und Handelsmakler
- 9.6.1 Handelsvertretervertrag
- 9.6.2 Internationaler Handelsvertretervertrag
- 9.6.3 Handelsvertretervertrag - Commercial Agency Agreement
- 9.6.4 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Handelsvertreters - Schweizer Recht
- 9.6.5 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Handelsvertreters - Englisches Recht
- 9.6.6 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Prinzipals - Schweizer Recht
- 9.6.7 Handelsvertretervertrag aus Sicht des Prinzipals - Englisches Recht
- 9.6.8 Vertrag über die Einsetzung eines Vertriebsunternehmens als Eigenhändler und als Handelsvertreter mit Bezirksschutz
- 9.6.9 Kreditvermittlungsvertrag mit Verbrauchern*Die nach Art 247 § 13 EGBGB im Einzelnen erforderlichen vorvertraglichen Informationspflichten sind, einschliesslich der Widerrufsbelehrung (Anlage 6 zu Art. 247 EGBGB) nicht in diesem Muster aufgeführt (vgl. § 655 a Abs 2 BGB; § 491 a BGB); sie werden in erwähnt. Sie sind im Anwendungsfall zu beachten. Insbesondere die an sich erforderliche Widergabe der Informationspflichten nach Maßgabe von Anlage 3 bis 5 zu Art 247 EGBGB würde zu viel Raum beanspruchen, ohne dass damit für die allgemein zu beachtende Vertragstechnik Wesentliches gewonnen wäre.
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9.6 Handelsvertreter und Handelsmakler
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