BayBO
- BayBO
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 3)
- Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung (Art. 4 - 7)
- Dritter Teil Bauliche Anlagen (Art. 8 - 48)
- Vierter Teil Die am Bau Beteiligten (Art. 49 - 52)
- Fünfter Teil Bauaufsichtsbehörden, Verfahren (Art. 53 - 78)
- Sechster Teil Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften (Art. 79 - 81a)
- Siebter Teil Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch (Art. 82 - 82b)
- Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 83 - 84)
- Art. 8a–107a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt] (Art. 8a - 110)
- Art. 8a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 22a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 25a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 25b [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 25c [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 38a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 44b [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 44c [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 44d [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 68a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 68b [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 68c [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 71a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 74a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 74b [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 85 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 86 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 86a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 87 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 88 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 89 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 90 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 91 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 92 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 93 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 94 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 95 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 96 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 97 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 98 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 99 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 100 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 101 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 101a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 101b [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 102 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 103 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 104 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 105 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 106 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 107 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 107a [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 108 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 109 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- Art. 110 [aufgrund neuer Artikelfolge in nachfolgender Neufassung nicht mehr belegt]
- [nicht mehr belegt]
- [Nicht mehr belegt (redaktionell)]