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FakO
Gesamte Vorschrift
FakO
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Teil 7 Praxisintegrierte Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik (§§ 90 - 100)
Kapitel 2 Abschlussprüfung für Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien (§§ 95 - 98)
§ 95 Abschlussprüfung
§ 96 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
§ 97 Abschlusszeugnis
§ 98 Wiederholung der Abschlussprüfung und Nachprüfung der Abschlussprüfung
Fachakademieordnung | BAY
FakO: § 97 Abschlusszeugnis
Rechtsstand: 09.08.2025
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