Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

Verordnung zum automatisierten Datenaustausch zwischen Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stelle

Vom

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
  • Zitiert in Normen
    0
Ansicht
Einstellungen