BerlHG
- BerlHG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Erster Abschnitt Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 8)
- Zweiter Abschnitt Studierende (§§ 9 - 20)
- Dritter Abschnitt Studium, Lehre und Prüfungen (§§ 21 - 36a)
- Vierter Abschnitt Forschung (§§ 37 - 42)
- Fünfter Abschnitt Mitgliedschaft und Mitbestimmung (§§ 43 - 50)
- Sechster Abschnitt Organe der Hochschulen (§§ 51 - 68a)
- Siebenter Abschnitt Fachbereiche (§§ 69 - 75a)
- Achter Abschnitt Medizin (§§ 76 - 82)
- Neunter Abschnitt Zentrale Einrichtungen (§§ 83 - 86)
- Zehnter Abschnitt Haushaltswesen und Aufsicht (§§ 87 - 91)
- Elfter Abschnitt Hauptberufliches Personal der Hochschulen (§§ 92 - 113)
- § 92 Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
- § 92a Personal der Charité
- § 93 Beamtenrechtliche Stellung
- § 93a Zweckbestimmung
- § 94 Ausschreibung
- § 95 Regelung der Dauer des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses und Verlängerung von Dienstverhältnissen
- § 96 Lehrverpflichtung und didaktische Qualifikation
- § 97 Urlaub
- § 98 Nebentätigkeit
- § 99 Dienstliche Aufgaben der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
- § 100 Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen
- § 101 Berufung von Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
- § 102 Dienstrechtliche Stellung der Professoren und Professorinnen
- § 102a Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
- § 102b Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen
- § 102c Tenure-Track
- § 103 Führung der Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“
- §§ 104–107 (weggefallen) (§§ 104 - 107)
- § 108 Hochschuldozenten und Hochschuldozentinnen
- § 109 Dienstrechtliche Stellung der Hochschuldozenten und Hochschuldozentinnen
- § 110 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- § 110a Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgabenschwerpunkt in der Lehre
- § 111 Personal mit ärztlichen Aufgaben
- § 112 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- § 113 Gastprofessoren und Gastprofessorinnen, Gastdozenten und Gastdozentinnen
- Zwölfter Abschnitt Nebenberufliches Personal der Hochschulen (§§ 114 - 121)
- Dreizehnter Abschnitt Laufbahnstudiengänge (§ 122)
- Vierzehnter Abschnitt Staatliche Anerkennung von Hochschulen (§§ 123 - 125)
- Fünfzehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 126 - 139)
- [Nicht mehr belegt (redaktionell)]