VSG Bln
- VSG Bln
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Abschnitt Informationsübermittlung (§§ 18 - 30)
- § 18 Grundsätze bei der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde
- § 19 Informationsübermittlung zwischen den Verfassungsschutzbehörden
- § 20 Informationsübermittlung an den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst
- § 21 Informationsübermittlung an Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes
- § 22 Übermittlung von Informationen an den öffentlichen Bereich
- § 23 Übermittlung von Informationen an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs
- § 24 Übermittlung von Informationen an die Stationierungsstreitkräfte
- § 25 Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes
- § 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 27 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde
- § 27a Übermittlung von Informationen durch nicht öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde
- § 28 Übermittlungsverbote
- § 29 Minderjährigenschutz
- § 30 Nachberichtspflicht