BmTierSSchV
- BmTierSSchV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7)
- Abschnitt 2 Innergemeinschaftliches Verbringen (§§ 8 - 21)
- Abschnitt 3 Einfuhr (§§ 22 - 36a)
- Abschnitt 4 Durchfuhr (§§ 36b - 37)
- Abschnitt 4a Ausfuhr (§ 37a)
- Abschnitt 5 Ausnahmen (§§ 38 - 39a)
- Abschnitt 6 Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten (§§ 40 - 41)
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften (§§ 42 - 44)
- Anlage 1 Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind
- Anlage 2 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
- Anlage 3 Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren und deren Einfuhr aus EWR-Staaten nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
- Anlage 4 Tiere und Waren, deren Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten und deren Einfuhr der Genehmigung bedarf
- Anlage 5 Tiere,deren innergemeinschaftliches Verbringenunter bestimmten Voraussetzungen verboten ist
- Anlage 6 Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten
- Anlage 7 Zulassungsbedürftige Betriebe
- Anlage 8 Kennzeichnungsmethoden
- Anlage 9 Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
- Anlage 9a Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
- Anlage 9b Verbot der Einfuhr von Tieren auf Grund des Unionsrechts
- Anlage 10 Besondere Verbote und Beschränkungen der Einfuhrvon Tieren und Waren auf Grund des Unionsrechts
- Anlage 10a Durchführung der Dokumentenprüfung bei Tieren
- Anlage 11 Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren
- Anlage 12 Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Waren
- Anlage 13 Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist