BremIngG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und Berufsaufgaben (§§ 4 - 10)
- § 4 Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
- § 5 Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“
- § 6 Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure
- § 6a Europäischer Berufsausweis
- § 6b Vorwarnmechanismus
- § 7 Versagung der Eintragung
- § 8 Löschung der Eintragung
- § 9 Eintragungs- und Löschungsverfahren
- § 10 Auswärtige Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure