BremPVG
- BremPVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweites Kapitel Der Personalrat (§§ 9 - 42)
- Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung (§§ 9 - 22b)
- § 9 Aktives Wahlrecht
- § 10 Passives Wahlrecht
- § 11 Ausnahmen
- § 12 Mitgliederzahl
- § 13 Gruppenvertretung
- § 14 Abweichende Sitzverteilung
- § 15 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
- § 16 Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht
- § 17 Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht
- § 18 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle
- § 19 Aufgaben des Wahlvorstands
- § 20 Schutz der Wahl und Wahlkosten
- § 21 Anfechtung der Wahl
- § 22 Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 22a Ausbildungspersonalrat
- § 22b Vertretung der Teilnehmer an Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an schulischen Einrichtungen
- Erster Abschnitt Wahl und Zusammensetzung (§§ 9 - 22b)