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EStG

[Einkommensteuergesetz] | BUND
EStG: § 55 Schlussvorschriften (Sondervorschriften für die Gewinnermittlung nach § 4 oder nach Durchschnittssätzen bei vor dem 1. Juli 1970 angeschafftem Grund und Boden)
Rechtsstand: 03.01.2026