FamFG
- FamFG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341)
- Abschnitt 1 Verfahren in Betreuungssachen (§§ 271 - 311)
- Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen (§§ 312 - 339)
- § 312 Unterbringungssachen
- § 313 Örtliche Zuständigkeit
- § 314 Abgabe der Unterbringungssache
- § 315 Beteiligte
- § 316 Verfahrensfähigkeit
- § 317 Verfahrenspfleger
- § 318 Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers
- § 319 Persönliche Anhörung des Betroffenen
- § 320 Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde
- § 321 Einholung eines Gutachtens
- § 322 Vorführung zur Untersuchung; Unterbringung zur Begutachtung
- § 323 Inhalt der Beschlussformel
- § 324 Wirksamwerden von Beschlüssen
- § 325 Bekanntgabe
- § 326 Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt
- § 327 Vollzugsangelegenheiten
- § 328 Aussetzung des Vollzugs
- § 329 Dauer und Verlängerung der Unterbringungsmaßnahme
- § 330 Aufhebung der Unterbringungsmaßnahme
- § 331 Einstweilige Anordnung
- § 332 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit
- § 333 Dauer der einstweiligen Anordnung
- § 334 Einstweilige Maßregeln
- § 335 Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde
- § 336 Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen
- § 337 Kosten in Unterbringungssachen
- § 338 Mitteilung von Entscheidungen
- § 339 Benachrichtigung von Angehörigen
- Abschnitt 3 Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen (§§ 340 - 341)