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FkSolV

Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung | BUND
FkSolV: Anlage 3 Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses vorliegt – Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) –
galt bis: 09.02.2018