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Artikel 3 Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vom 13. September 2002, zuletzt geändert durch den Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 3. bis 7. Dezember 2015, wird wie folgt geändert: 1.Im Inhaltsverzeichnis werden nach der Angabe zu § JMSTV § 5 folgende Angaben eingefügt:„§ 5a Video-Sharing-Dienste § 5b Meldung von Nutzerbeschwerden § 5c Ankündigungen und Kennzeichnungspflicht. “2.§ JMSTV § 2 wird wie folgt geändert:a)Absatz

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