MTA-APrV
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 6a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat (§§ 25 - 25c)
- § 25 Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
- § 25a Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 25b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 25c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen