NDiszG
- NDiszG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Sechster Teil Besondere Bestimmungen für einzelne Beamtengruppen (§§ 73 - 74)
- § 73 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- § 73a Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Probe
- § 74 Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte