SchOffzAusbV
- SchOffzAusbV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
- § 4 Befähigungszeugnisse für den nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen
- § 5 Befähigungszeugnisse für den technischen Dienst auf Kauffahrteischiffen
- § 5a Befähigungszeugnisse für Schiffsleute, die auf Kauffahrteischiffen Brückenwache und Maschinenwache gehen
- § 6 Wertigkeit der Befähigungszeugnisse
- § 7 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen
- § 8 Persönliche Eignung
- § 9 Mindestalter
- § 10 Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst
- §§ 11‑13 [aufgehoben]
- § 14 Praktische Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse BGW, BG, BKW, BK und BKü
- § 15 Ausbildung und Seefahrtzeiten zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den technischen Schiffsdienst
- §§ 16 und 17 [aufgehoben]
- § 18 Berufseingangsprüfung
- § 18a Sicherheitsgrundausbildung und Unterweisung für Seeleute
- § 18b Anforderungen an die Qualifikation der wachbefähigten Schiffsleute
- § 18c Zusätzliche Anforderungen an die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren und Schiffsleuten auf Tankschiffen
- § 18d Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen
- § 18e Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Kapitänen, Offizieren, Schiffsleuten und sonstigem Personal auf Fahrgastschiffen, die keine Ro-Ro-Fahrgastschiffe sind
- § 18f Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
- § 19 [aufgehoben]
- § 19a [aufgehoben]
- § 20 Ausstellung der Befähigungszeugnisse
- § 21 Befähigungszeugnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 21a Befähigungszeugnisse aus Drittstaaten
- § 21b Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken im Zusammenhang mit Befähigungszeugnissen
- § 21c [aufgehoben]
- § 22 Ersatz von Befähigungszeugnissen
- § 23 Entzug von Befähigungszeugnissen
- § 24 [aufgehoben]
- § 25 Fortbestand der Befähigung
- § 26 Befähigung zur Durchführung der medizinischen Fürsorge an Bord
- § 26a Zulassung von Kapitänen BKü als Leiter von Maschinenanlagen auf Fischereifahrzeugen in der Küstenfischerei
- § 27 Abweichungen vom Ausbildungsgang
- § 28 (weggefallen)
- § 29 Überwachung der Ausbildung
- § 30 Weitergelten und Umtausch bisheriger Befähigungszeugnisse
- § 31 [aufgehoben]
- § 32 (weggefallen)
- § 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 3 Abs. 2
- Anlage 2
- Anlage 3 Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung für den Erwerb der Befähigungszeugnisse nach § 5 Abs. 2