SprengG
- SprengG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs (§§ 30 - 33d)
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung (§§ 33a - 33d)
- § 33a [aufgehoben]
- § 33b Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör
- § 33c Maßnahmen bei Information durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände; Aufhebung oder Änderung getroffener Maßnahmen
- § 33d Weitere Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung
- Unterabschnitt 2 Marktüberwachung (§§ 33a - 33d)