StVG
-  StVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
 -  V. Fahrzeugregister (§§ 31 - 47)
- § 31 Registerführung und Registerbehörden
 - § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
 - § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
 - § 34 Erhebung der Daten
 - § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
 - § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
 - § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
 - § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
 - § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
 - § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
 - § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
 - § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
 - § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
 - § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
 - § 38b Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
 - § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
 - § 39a Auskunft über Daten
 - § 40 Übermittlung sonstiger Daten
 - § 41 Übermittlungssperren
 - § 42 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
 - § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
 - § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
 - § 45 Anonymisierte Daten
 - § 46 (weggefallen)
 - § 47 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften