StVG
- StVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- VI. Fahrerlaubnisregister (§§ 48 - 63)
- § 48 Registerführung und Registerbehörden
- § 49 Zweckbestimmung der Register
- § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
- § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
- § 52 Übermittlung
- § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 57 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
- § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
- § 59 Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- § 61 Löschung der Daten
- § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
- § 63 Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften