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§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, a)mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich


Zitiervorschlag:
Ascheid/Preis/Schmidt/Greiner, 5. Aufl. 2017, TVöD § 33

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