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Andrick/ Muscheler/Uffmann
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Teil III Stiftungsregistergesetz (StiftRG)
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Stiftungsregistergesetz (StiftRG)
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Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters
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Unterabschnitt 2 Voraussetzungen für Anmeldungen und Eintragungen (§ 3 StiftRG - § 9 StiftRG)
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§ 5 StiftRG Eintragung von Änderungen beim Vorstand oder bei besonderen Vertretern
- A. Inhalt und Zweck der Vorschrift
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B. Einzutragende Änderungen
- I. Änderungen bei den Personen, die als Vorstandsmitglieder oder besonderen Vertreter eingetragen sind
- II. Änderungen bei der Vertretungsmacht der eingetragenen Vorstandsmitglieder und besonderen Vertreter
- III. Änderungen bei den Beschränkungen der Vertretungsmacht des Vorstands nach § 84 Abs. 3 BGB
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§ 5 StiftRG Eintragung von Änderungen beim Vorstand oder bei besonderen Vertretern
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Unterabschnitt 2 Voraussetzungen für Anmeldungen und Eintragungen (§ 3 StiftRG - § 9 StiftRG)
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Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters
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Stiftungsregistergesetz (StiftRG)
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Teil III Stiftungsregistergesetz (StiftRG)