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Andrae, Internationales Familienrecht
d) Zuständigkeit für Schutzmaßnahmen, die für die Durchführung eines Hauptverfahrens erforderlich sind, das nicht die elterliche Verantwortung zum Gegenstand hat
Andrae in Andrae, Internationales Familienrecht | §9 Elterliche Verantwortung Rn. 76-83 | 5. Auflage 2024