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Andrae, Internationales Familienrecht
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Teil II Eltern-Kind-Beziehungen
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§ 9 Elterliche Verantwortung
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E. Internationale Kindesentführung
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II. Rückführung von Kindern nach dem HKÜ unter Einbeziehung der Regelungen der Brüssel IIb-VO und des KSÜ
- 1. Geltungsbereich
- 2. Zuständigkeiten und Verfahren
- 3. Begründetheit des Antrags
- 4. Inhalt der positiven Rückführungsentscheidung
- 5. Rechtskraft und Vollzug der positiven Entscheidung
- 6. Änderung der Umstände vor Vollzug
- 7. Negative Entscheidung – Art. 29 Brüssel IIb-VO
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II. Rückführung von Kindern nach dem HKÜ unter Einbeziehung der Regelungen der Brüssel IIb-VO und des KSÜ
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E. Internationale Kindesentführung
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§ 9 Elterliche Verantwortung
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Teil II Eltern-Kind-Beziehungen