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Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht
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Teil G. Kartellrecht und Vergaberecht
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§ 39 Kartellrechtliche Bezüge
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II. Überblick über wesentliche Regelungen des deutschen Kartellrechts
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1. Tatbestandsmerkmale des Kartellverbots (§ 1 GWB)
- a) Funktionaler Unternehmensbegriff.
- b) Unternehmen auf verschiedenen Stufen, Wettbewerbsverhältnis nicht erforderlich.
- c) Vereinbarungen zwischen Unternehmen.
- d) Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen.
- e) Abgestimmte Verhaltensweisen.
- f) Wettbewerbsbeschränkung.
- g) Spürbarkeit, Bagatellgrenze, Wirkungsklausel.
- h) Freigestellte Vereinbarungen nach § 2 GWB.
- i) Freistellung von Mittelstandskartellen nach § 3 GWB.
- 2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§§ 18, 19 GWB)
- 3. Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (§ 20 GWB)
- 4. Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (§ 21 GWB)
- 5. Wettbewerbsregeln und Sonderregeln
- 6. Zusammenschlusskontrolle (§§ 35 ff. GWB)
- 7. Monopolkommission und Kartellverfahren
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1. Tatbestandsmerkmale des Kartellverbots (§ 1 GWB)
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II. Überblick über wesentliche Regelungen des deutschen Kartellrechts
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§ 39 Kartellrechtliche Bezüge
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Teil G. Kartellrecht und Vergaberecht