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Beck'scher Bilanz-Kommentar, 7. A.
Zweiter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds (§§ 341–341 p)
Förschle in Beckscher Bilanz-Kommentar | Handelsgesetzbuch Drittes Buch. Handelsbücher Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige | 7. A. 2010