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BeckOK HOAI
1. Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben, Bedingungen (zB städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter; Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen (zB bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zB bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20; lit. a)
Haack/Heinlein in BeckOK HOAI | HOAI § 34 Rn. 81-86 | 18. Edition | Stand: 01.02.2025