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BeckOK HOAI
1. Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen (lit. a) und Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen (zB bei Gebäuden im Maßstab 1:50–1:1, zB bei Innenräumen im Maßstab 1:20–1:1; lit. b)
Haack/Heinlein in BeckOK HOAI | HOAI § 34 Rn. 120-129 | 18. Edition | Stand: 01.02.2025